Umwelt- und Energieförderung

Wir sind Energiewende!

grafische Benutzeroberfläche, WebsiteDas geschnürte Förderpaket für Umwelt und Energie der Marktgemeinde Telfs bezieht sämtliche alternative Energiequellen, Potenziale und Dimensionen des Energiesparens mit ein. FörderwerberInnen können alle BürgerInnen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Telfs sein. Zu fördernde Objekte müssen sich in Telfs befinden.

Förderungsarten

Das 18-Punkte-Programm ist mit konkreten Eurobeträgen hinterlegt und führt folgende Fördergegenstände an:

  • Energieberatung – max. € 100,00
  • Gründung Energiegemeinschaft – max. € 100,00
  • Intelligente Stromspeicher (Puffer) – max. € 500,00
  • Thermische Solaranlagen für die Warmwasseraufbereitung – max. € 700,00
  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle (Sanierung) mit umweltverträglichen Materialien – max. € 700,00 bis € 1.000,00, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Fenstertausch – max. € 700,00 bis € 1.000,00 pro Gebäude, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Wärmepumpenheizungen (Umrüstung) – max. € 700,00 bis € 1.000,00, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Biomasseheizungen (Umrüstung) – max. € 700,00 bis € 1.000,00, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Umstellung auf LED im Wohnbereich – max. € 300,00
  • E-Moped/E-Motorrad (Unterstützung beim Kauf) – max. € 350,00
  • Fahrradanhänger zum Transport von Kindern – max. € 150,00
  • Lastenfahrräder – max. € 250,00
  • Bepflanzung von heimischen, hochstämmigen Laubbäumen – max. € 100,00 (pro Baum) bzw. € 500,00 (pro Grundstück)
  • Naturgartenberatung und Baumgutachten – max. € 100,00
  • Regenwasserzisternen – max. € 250,00
  • Dach- und Fassadenbegrünungen – max. € 700,00 bis € 1.000,00, je nach Zahl der Wohneinheiten
  • Klimaticket Österreich – max. € 100,00 in Form von Telfer Gutsch(w)einen

Es gilt eine maximale Förderoberhöhe von € 1000,00 für alle objektbezogenen Maßnahmen. Zur gesamten aktuellen Förderrichtline geht es hier: Umwelt- und Energieförderlichtlinien

Das Ziel ist es, die Vergabe von Subventionen und Förderungen an die Gemeindebürger der Marktgemeinde Telfs in einem einheitlichen Verfahren nach objektiven und sozialen Gesichtspunkten abzuwickeln. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Subvention bzw. Förderung durch die Marktgemeinde Telfs besteht nicht.

Zuständig

Formulare