Veranstaltungsanmeldung

Telfs bietet ganzjährig ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm. Jede öffentliche Veranstaltung auf Gemeindegebiet stellt juristisch einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt dar und muss unabhängig von der Größe bei der Gemeinde angemeldet werden. Das gesetzliche Regelwerk hinter jeder Veranstaltung ist das Tiroler Veranstaltungsgesetz, das die Marktgemeinde Telfs als Behörde strikt umzusetzen hat.

Diese Anmeldung sollte am besten in digitaler Form erfolgen und zwar vier Wochen vor dem Termin bei einer Veranstaltung bis 1.000 BesucherInnen und sechs Wochen bei mehr als 1.000 BesucherInnen.

Bei Großevents mit mehr als 1.500 BesucherInnen muss der Veranstalter zusätzlich ein Sicherheitskonzept vorlegen. Eine vorherige Absprache mit Sachverständigen, Blaulichtorganisationen und der Landesstelle für Brandverhütung erleichtert das Behördenverfahren wesentlich.

Nach Prüfung wird ein Veranstaltungsbescheid mit etwaigen Sicherheitsauflagen erlassen. Erst dann kann die Veranstaltung stattfinden.

Es fallen bei einer Veranstaltungsanmeldung sowohl Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben an. Die aktuellen Gebühren finden Sie HIER.

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