Durch die Schließung des Rauchfangkehrerbetriebes Rohowsky musste die Betreuung in der Marktgemeinde Telfs gemäß den Bestimmungen der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 neu organisiert werden. Der Gemeinderat hat dazu in seiner Sitzung vom 07. Mai einstimmig eine Lösung beschlossen, die für Klarheit sorgt und den reibungslosen Ablauf weiterhin sicherstellt.
Klare Einteilung
Telfs gehört zum Kehrgebiet 11, dem drei Rauchfangkehrerbetriebe zugeordnet sind. Im Sinne einer ausgewogenen Auslastung wird das Gemeindegebiet deshalb künftig in drei Zonen – Ost, Mitte und West – eingeteilt. Für jede dieser Zonen wird ein Rauchfangkehrerbetrieb von der Marktgemeinde Telfs mittels schriftlichem Bescheid mit der Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung beauftragt. Diese Regelung gilt für fünf Jahre und wird – sofern keine Änderung beschlossen wird – automatisch verlängert.
Straßen zugeordnet
Die jeweiligen Straßenzüge innerhalb dieser Zonen werden den drei Meisterbetrieben Feichter (Oberhofen im Inntal), Widauer (Unterperfuss) und Dietrich (Seefeld) zugeordnet. Die Einteilung dient ausschließlich der behördlichen Zuständigkeit (z.B. bei feuerpolizeilichen Agenden wie Feuerbeschau, Hauptüberprüfung, etc.) und soll sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten weiterhin zuverlässig durchgeführt werden – transparent, übersichtlich und im Sinne der BürgerInnen. Mit allen 4.400 Kehrhaushalten in Telfs werden die jeweils beauftragten Betriebe in den nächsten Wochen Kontakt aufnehmen.
Wahlmöglichkeit bleibt
Für Haus- und WohnungseigentümerInnen bzw. Verfügungsberechtigte des Kehrobjektes ändert sich durch diese Regelung nichts an der freien Wahl des Rauchfangkehrers, die seit der Liberalisierung des Gebietsschutzes im Jahr 2015 möglich ist. Gewählt werden kann aus genannten drei Rauchfangkehrerbetrieben, die für das Kehrgebiet 11 befugt sind. Ein Wechsel des Rauchfangkehrers ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen.
Eine Übersichtskarte und eine Auflistung aller Straßen mit jeweiliger Zuordnung finden Sie HIER.