Müllgrundgebühr Förderung

Für die Müllgrundgebühr besteht die Möglichheit sich, bei einer gültigen OBS- (GIS) oder Rezeptgebührenbefreiung, mittels Antrag um eine Befreiung anzusuchen (Formular F35).

Auch Ein-Personen-Unternehmen mit Arbeitsstätte / Gewerbeausübung zu Hause können ihm Rahmen der Wirtschaftsförderung von der Müllgrundgebühr ( Formular F21) befreit werden.

Fristen: Die Voraussetzungen für eine Befreiung müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen und sind für drei Jahre gültig. Anträge, welche bis 5. Jänner, 5. April, 5. Juli sowie 5. Oktober einlangen können noch im selben Quartal berücksichtigt werden, später einlangende Anträge werden im Folgequartal berücksichtigt.

Zuständig

Formulare